FAQ - Häufig gestellte Fragen

Frage:

Wieviele Fehlerpunkte darf man bei der Theorieprüfung haben?

Antwort:

Bei einer Ersterteilung 10 Fehlerpunkte pro Führerscheinklasse.

Bei einer Erweiterung 6 Fehlerpunkte pro Klasse.

Frage:

Was passiert, wenn man innerhalb der Probezeit auffällig wird?

Antwort:

Man muss an einem Nachschulungskurs teilnehmen und die Probezeit verlängert sich automatisch um 2 Jahre.

Frage:

Wann hat die Fahrschule geöffnet?

Antwort:

In Dorum, Cuxhaven und Altenwalde jeweils Dienstag und Donnerstag ab 18.30 Uhr

In Nordholz montags und mittwochs ab 18.30 Uhr.

 

Sollten Ihnen diese Termin nicht passen, nach Absprache auch gerne zu anderen Zeiten.

Frage:

Ist die Fahrschule in den Ferien geschlossen?

Antwort:

Unsere Fahrschulen sind nur zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.

Frage:

Wie lange brauche ich für meinen Führerschein?

Antwort:

So lange wie der Fahrschüler benötigt um seine Unterlagen für den Führerscheineintrag abzugeben, die vorgeschriebenen Unterrichte zu besuchen und den Vortest für die Theorieprüfung zu bestehen. Wie lange es dauert, liegt also am Fahrschüler und nur äußerst selten an der Fahrschule.

Frage:

Wie sage ich meine Fahrstunden ab?

Antwort:

Möglichst rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) unter der Telefonnummer 04741-8531 oder beim Fahrlehrer direkt per Handy. Sollte das nicht möglich sein, bitte am jeweiligen Treffpunkt dem Fahrlehrer eine Nachricht zukommen lassen.

Frage:

Wie teuer wird der Führerschein?

Antwort:

Das ist wirklich bei jedem Fahrschüler verschieden und kann so pauschal nicht beantwortet werden. Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

Frage:

Kann man die Fahrschule wechseln?

Antwort:

Ja.

Frage:

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Antwort:

Eigentlich nichts, wenn jedoch schon vorhanden:

  • Personalausweis
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Erste Hilfe Kurs

Frage:

Wann kann ich mit dem Führerschein anfangen?

Antwort:

Wann man möchte. Allerdings darf der Führerscheinantrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden.

Frage:

Was brauche ich zur Beantragung meines Führerscheins?

Antwort:

1 biometrisches Passbild, Sehtest, gültiger Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung, Bescheinigung über einen abgschlossenen Erste Hilfe Kurs.

Frage:

Wann kann man frühestens an der theoretischen bzw. praktischen Prüfung teilnehmen?

Antwort:

Theorie: 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters

Praxis:   1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters

Frage:

Welche Ausbildungsklassen werden angeboten?

Antwort:

Bis auf die Klasse D (Bus) werden alle Klassen angeboten.

Frage:

Wieviele Mindeststunden THEORIE sind vorgeschrieben?

Antwort:

Bei einer Ersterteilung jeweils 12 Grundstoffunterrichte, bei einer Erweiterung 6 Grundstoffunterrichte.

 

Dazu kommen für die Klassen B und AM: 2 klassenspezifische Unterrichte

                                                       A und A1: 4 klassenspezifische Unterrichte

                                                                     T: 6 klassenspezifische Unterrichte

Frage:

Wieviele Mindeststunden PRAXIS sind vorgeschrieben?

Antwort:

Für die Klassen B, A, A1 jeweils 12 Sonderfahrten, dazu Stadtfahrten, bis der Fahrschüler prüfungsfit ist.

Für die Klasse BE (Anhänger) 5 Sonderfahrten, dazu ca. 2 Stadtfahrten

Für die Klassen AM und T sind keine Sonderfahrten vorgegeben, Stadtfahrten bis zur Prüfungsreife.

Frage:

Wie lange dauert die Probezeit?

Antwort:

2 Jahre, bei Auffälligkeit verlängert sie sich auf 4 Jahre

Corona Impfnachweis

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