Ab dem 10.09.2009 trat das neue EU-Berufskraftfahrergesetzt in Kraft. Dies betrifft alle Fahrer und Aushilfsfahrer der Klassen C, C1, C1E und CE, die gewerblich tätig sind. Jeder Lkw-Fahrer, also auch derjenige, der heute schon eine Fahrerlaubnis besitzt und gewerblich tätig ist, muss an einer regelmässigen Weiterbildung teilnehmen.
Die Weiterbildungschulung umfasst 35 Stunde a 60 Minuten (5 Module a sieben Stunden) Die Module können über einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) verteilt werden. Es erfolgt keine Prüfung. Der Schulungsausweis ist ausreichend und der Führerscheinstelle vorzulegen. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zum Thema auch persönlich zur Verfügung.