Begleitetes Fahren - Fahren mit 17 Jahren

Infos über den  Führerschein B197

(Automatikprüfung ohne Beschränkung)

 

So funktioniert es:

 

Endlich eine stressfreie Prüfung im modernen Automatik-Modus und trotzdem bereit für Schaltwagen.

 

Wer eine Automatik-Prüfung ablegt, muss deshalb nicht auf den Fahrspaß im Schaltwagen verzichten. Dazu müssen nur ein paar „Schalt-Stunden“ in die reguläre Fahrausbildung integriert werden.

 

Ablauf der integrierten Ausbildung

 

Die Grundausbildung wird zunächst mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert. Das erleichtert die erste Annäherung an das Bewegen eines Kraftfahrzeuges, das Beschleunigen, Abbremsen, Lenken, die Beobachtung der Instrumente und die Bedienung der Schalter (z.B. Blinker, Licht) beim Fahren im Straßenverkehr.

 

Ist die Verkehrssicherheit gefestigt, kommt die Gangschaltung als Teil der Ausbildung hinzu: Kein amtlicher Prüfer, sondern der Fahrlehrer bescheinigt nach

 

            mindestens 10 Schalt-Fahrstunden (à 45 Min.)

            und einer 15-minütigen Testfahrt,

 

dass der Bewerber in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

 

Die Fahrstunden sind Teil der Fahrausbildung.

 

Die weitere Ausbildung und Fahrerlaubnis-Prüfung einfach mit dem Automatik-Fahrzeug absolvieren – und bestehen.

 

Entspannter in die Prüfung

 

Ohne lästiges Schalten bleibt mehr Konzentration und mehr Aufmerksamkeit für den Verkehr. Kein Suchen nach dem Rückwärtsgang, einfach wählen:

 

(P)arken  -   (R)ückwärts    (D)rive (=vorwärts)

 

Keine Angst vorm  „Abwürgen“ des Motors, das Anfahren geht wie von selbst – einfach Gas geben.

 

Also – weniger Prüfungsstress und mehr Sicherheit auf dem Weg

zum Führerschein.

 

Achtung:

Wenn Inhaber des Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 197  z.B. eine Erweiterung auf die Fahrerlaubnisklasse BE oder eine  LKW-Klasse planen, reicht die Pkw Schlüsselzahl nicht aus.

  

Dieses ermöglicht es Jugendlichen schon ab dem 17. Lebensjahr den Führerschein für Klasse B und BE zu machen.

Man möchte damit dem Fahranfänger unter anderem die Möglichkeit geben, schon vor Erlangen des regulären Führerscheines die ersten praktischen Er-fahr-ungen unter Aufsicht einer Begleitperson zu bekommen.

 

Für die Begleitperson gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die begleitende Person muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist.
  • Die begleitende Person darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 1 Punkten belastet sein.

 

 

 

Wir finden, dass das eine gute Idee ist.

 

Auch wir versuchen durch zusätzliche Lerninhalte unsere Fahrschüler und damit zukünftige Verkehrsteilnehmer bestmöglich vorzubereiten. Daher gehen wir auch gerne auf dieses Projekt ein.

 

Hier geht es direkt zur Homepage des begleiteten Fahrens: www.begleitetes-fahren.de

 

 

Wenn Sie sich schon informiert haben und teilnehmen möchten, können Sie sich hier das  Antragsformular ansehen und ausdrucken!

 

Dazu einfach auf das PDF Symbol hier drunter klicken!

BF17_20210320_0001.pdf
Adobe Acrobat Dokument 776.5 KB

Corona Impfnachweis

Corona Selbsttest-Bescheinigung zum Download !
Corono Selbsttest Bescheinigung_20210513
Adobe Acrobat Dokument 211.2 KB