Dieses ermöglicht es Jugendlichen schon ab dem 17. Lebensjahr den Führerschein für Klasse B und BE zu machen.
Man möchte damit dem Fahranfänger unter anderem die Möglichkeit geben, schon vor Erlangen des regulären Führerscheines die ersten praktischen Er-fahr-ungen unter Aufsicht einer Begleitperson zu bekommen.
Für die Begleitperson gelten folgende Voraussetzungen:
Wir finden, dass das eine gute Idee ist.
Auch wir versuchen durch zusätzliche Lerninhalte unsere Fahrschüler und damit zukünftige Verkehrsteilnehmer bestmöglich vorzubereiten. Daher gehen wir auch gerne auf dieses Projekt ein.
Hier geht es direkt zur Homepage des begleiteten Fahrens: www.begleitetes-fahren.de